Hier handelt es sich um alle Kraftfahrzeuge, die eine Gesamtmasse von 3500 Kilogramm nicht überschreiten.
Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als 8 Personen befördern und nicht zu den Klassen AM, A1, A2 und A zählen.
Das Kraftfahrzeug darf mit Anhänger gefahren werden, der eine zusätzliche Gesamtmasse von 750 Kilogramm nicht überschreitet. Ist der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm, sollte das Gewicht von PKW und Anhänger zusammen 3500 Kilogramm nicht überschreiten.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, begleitendes Fahren ist ab 17 Jahren erlaubt.
Theorie:
12 Doppelstunden mit je 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden mit je 90 Minuten Zusatzstoff
Praxis, Grundausbildung:
5 Stunden Überlandfahrt
4 Stunden Autobahnfahrt
3 Stunden Nachtfahrt
Hier handelt es sich um alle Kraftfahrzeuge, die eine Gesamtmasse von 3500 Kilogramm nicht überschreiten. Zudem darf das Fahrzeug nicht mehr als 8 Personen befördern und nicht zu den Klassen AM, A1, A2 und A zählen.
Das Kraftfahrzeug darf mit Anhänger gefahren werden, der eine zusätzliche Gesamtmasse von 750 Kilogramm nicht überschreitet. Ist der Anhänger schwerer als 750 Kilogramm, sollte das Gewicht von PKW und Anhänger zusammen 3500 Kilogramm nicht überschreiten.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, begleitendes Fahren ist ab 17 Jahren erlaubt.
Theorie:
12 Doppelstunden mit je 90 Minuten Grundstoff
2 Doppelstunden mit je 90 Minuten Zusatzstoff
Praxis, Grundausbildung:
5 Stunden Überlandfahrt
4 Stunden Autobahnfahrt
3 Stunden Nachtfahrt
Hier handelt es sich um eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bzw. Sattelanhänger. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers beträgt 3500 Kilogramm.
Der Fahrer muss im Besitz der Führerscheinklasse B sein.
Praxis, Grundausbildung:
3 Stunden Überlandfahrt
1 Stunden Autobahnfahrt
1 Stunden Nachtfahrt
Hierzu zählen Krafträder mit oder ohne Beiwagen, die einen Hubraum mit mindestens 50 Kubikzentimeter haben. Die Höchstgeschwindigkeit aufgrund der Bauart liegt bei 45 km/h bei dreirädrigen Fahrzeugen.
Die Leistung des Motors liegt bauartbedingt bei 50 Kubikzentimetern oder einer Leistung von mindestens 15 Kilowatt in Kombination mit einer bauartbedingten maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h.
Das Mindestalter des Fahrers beträgt 24 Jahre bei Krafträdern mit direktem Zugang. Das Mindestalter sinkt auf 20 Jahre, wenn der Fahrer seit mindestens 2 Jahren einen
Führerschein der Klasse A2 besitzt.
Theorie:
12 Doppelstunden mit je 90 Minuten Grundstoff
Bei einer Erweiterung:
6 Doppelstunden mit je 90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden mit je 90 Minuten Zusatzstoff
Dazu zählen Krafträder mit oder ohne Beiwagen,
– … deren maximale Motorleistung bei 35 Kilowatt liegt.
– … bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht bei maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm liegt. Diese Leistung darf nicht von einem Kraftrad mit mehr als 70 Kilowatt Motorleistung abgeleitet sein.
Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Theorie:
12 Doppelstunden mit je 90 Minuten Grundstoff
Bei einer Erweiterung:
6 Doppelstunden mit je 90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden mit je 90 Minuten Zusatzstoff
Hier sind Krafträder mit oder ohne Beiwagen gemeint, deren Hubraum maximal 125 Kubikzentimeter groß ist. Die Motorleistung liegt bei maximal 11 Kilowatt; das Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht darf 01, Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigen.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.
Theorie:
12 Doppelstunden mit je 90 Minuten Grundstoff
Bei einer Erweiterung:
6 Doppelstunden mit je 90 Minuten Grundstoff
4 Doppelstunden mit je 90 Minuten Zusatzstoff